Als Compliance bezeichnet man das organisierte Bemühen um Einhaltung von Regeln und Rechten.
Compliance betrifft – entgegen leider immer noch verbreiteter Auffassung – nicht nur Unternehmen aus der Industrie: Compliance betrifft nämlich auch und mittlerweile vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Unsere Mandanten kommen aus dem Mittelstand.
Compliance beinhaltet immer mehr auch eine strafrechtliche und ordnungsrechtliche Komponente. Kleine und mittelständische Unternehmen rücken zusehends in den Fokus der folgenden Behörden:
Mögliche Sanktionen dieser Behörden kosten Zeit, Geld und Nerven; die Folgen sind möglicherweise existenzgefährdend. Kommt es im Unternehmen zu Ermittlungsmaßnahmen, so ist es durchaus möglich – wenn nicht wahrscheinlich-, dass dies der Öffentlichkeit z. B. durch Presse-, Rundfunk- und Fernsehberichterstattung bekannt gemacht wird. Es droht ein erheblicher Ansehensverlust, wenn Unternehmungen in Zusammenhang mit wirtschaftskriminellen Handlungen gebracht werden.
Unsere Aufgabe ist es, in Ihrem Auftrag mögliche Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen aufzuspüren, was den arbeitsrechtlichen, straf- und ordnungsrechtlichen Bereich betrifft.
Auf Basis dieser Analyse erstellen wir ein Programm zur Abhilfe und Abstellung bestimmter Mängel.
Wir beraten und schulen auch das Management und die Mitarbeiter des Unternehmens zu allen Fragen der Einhaltung bestimmter Regelungen, zum Beispiel, wie sich diese im Fall von etwaigen Ermittlungsmaßnahmen grundsätzlich zu verhalten haben.