Primär ist das Arbeitsrecht Schutzrecht der Arbeitnehmer.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von einer Vielzahl an Vorschriften in diversen Gesetzen und untergesetzlichen Vorschriften, aber insbesondere von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der diversen Landesarbeitsgerichte (LAG).
Wir beschäftigen uns vorwiegend mit dem Individualarbeitsrecht, d.h. mit Problemen in einem konkreten Arbeitsverhältnis.
Grundlage dieses Arbeitsverhältnisses ist stets der Arbeitsvertrag, der auch mündlich geschlossen worden sein kann. Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer aber das Recht, vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Bedingungen dieses Arbeitsverhältnisses zu verlangen.
Zu empfehlen ist allerdings, stets von Beginn an einen Vertrag schriftlich zu schließen.
Dieser Arbeitsvertrag wird möglicherweise durch anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und sonstige betrieblichen Übungen ausgefüllt und überlagert. Dies prüfen wir in jedem Einzelfall.
Arbeitsrechtliche Regelungen beinhalten oft auch Fristen zur Geltendmachung von bestimmten Ansprüchen. Hier geht es darum, diese Fristen genau einzuhalten.
Geht dem Arbeitnehmer z.B. eine Kündigung zu, sollte er sich im Hinblick auf seine Rechte sofort von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist übrigens stets Voraussetzung, dass diese Beendigung schriftlich fixiert wird.