Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeitsverfahren

Ordnungswidrigkeitenverfahren, die zur Verhängung von Bußgeldern führen gibt es nicht nur im Bereich des Straßenverkehrs, sondern in vielen anderen Bereichen auch, z.B. bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Solche Bußgeldsachen können zu erheblichen Konsequenzen führen:

  • Fahrverbote werden ausgesprochen.
  • 8 Punkte in Flensburg, also beim dortigen Fahreignungsregister (FAER), früher Verkehrszentralregister (VZR) genannt, führen zum Entzug der Fahrerlaubnis! Diese Anzahl ist schnell erreicht.
  • Bestimmte Bußgelder werden in ein Gewerbezentralregister eingetragen; unter Umständen kann es dann zu Problemen mit gewerberechtlichen Konzessionen kommen.

Wir beschäftigen uns seit über 20 Jahren mit Fehlerquellen bei bestimmten Messverfahren im Straßenverkehr.

Ordnungswidrigkeitsverfahren können häufig, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch unser Eingreifen zur Einstellung oder einer anderen akzeptablen Lösung geführt werden. 

Wir können Ihnen nach wie vor nur folgenden ausdrücklichen Ratschlag geben: Äußern Sie sich bei einer Polizeikontrolle oder einer schriftlichen Anhörung in einem Bußgeldverfahren auf keinen Fall zur Sache!

Rechtsschutzversicherungen decken oft anwaltliche Kosten dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wir können jedem nur raten, derartige Rechtsschutzversicherungen für private und berufliche Belange abzuschließen.